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BGH, 10.04.1975 - 2 StR 502/74 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen fortgesetzten Betruges - Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts - Voraussetzung einer fortgesetzten Handlung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.12.1960 - 5 StR 478/60
Auszug aus BGH, 10.04.1975 - 2 StR 502/74
Vielmehr muß er sämtliche Teilakte in den wesentlichen Grundzügen ihrer künftigen Gestaltung, also hinsichtlich des anzugreifenden Rechtsguts, seines Trägers, Ort, Zeit und ungefährer Ausführungsart umfassen (BGHSt 15, 268, 271).In den vom Senat nicht eingestellten Fällen ist die Strafklage nicht etwa durch die Entscheidung des Amtsgerichts Groß Gerau verbraucht, obwohl dieses eine fortgesetzte Handlung angenommen hat und die Verurteilung wegen einer solchen Handlung alle vor der Verkündung des letzten tatrichterlichen Urteils in Fortsetzungszusammenhang begangene Taten umfaßt, gleichgültig ob sie dem Gericht bekannt waren (BGHSt 6, 92, 95; 15, 268, 270).
Er hat die Frage des Strafklageverbrauchs unabhängig von den damaligen Feststellungen und Auffassungen zu entscheiden (BGHSt 15, 268, 270).
- BGH, 05.11.1953 - 3 StR 545/52
Auszug aus BGH, 10.04.1975 - 2 StR 502/74
In den vom Senat nicht eingestellten Fällen ist die Strafklage nicht etwa durch die Entscheidung des Amtsgerichts Groß Gerau verbraucht, obwohl dieses eine fortgesetzte Handlung angenommen hat und die Verurteilung wegen einer solchen Handlung alle vor der Verkündung des letzten tatrichterlichen Urteils in Fortsetzungszusammenhang begangene Taten umfaßt, gleichgültig ob sie dem Gericht bekannt waren (BGHSt 6, 92, 95; 15, 268, 270).